Die Delhi High Court hat am 24. Juli 2026 in der Klage ANI Media gegen OpenAI ein Urteil gefällt, das Indiens erste bedeutende gerichtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit von urheberrechtlich geschütztem Material beim Training von Sprachmodellen darstellt. Obwohl die Hauptsache noch nicht entschieden ist, zeigt die Ablehnung einstweiliger Maßnahmen bereits, wie indische Gerichte die Nutzung von Trainingsdaten durch KI-Unternehmen bewerten könnten.
Kurz & knapp
- ANI Media wirft OpenAI vor, Nachrichtenartikel ohne Genehmigung zum Training von ChatGPT genutzt zu haben
- Das Gericht lehnte OpenAIs Argument ab, dass indische Gerichte nicht zuständig seien, weil Server in den USA stehen
- Die Richter sehen Indiens Gerichtsbarkeit als gegeben an, da ANI in Indien ansässig ist und die Outputs für indische Nutzer generiert werden
- Das Verfahren CS(COMM)1028/2024 wird mit Unterstützung von zwei Amici Curiae und sechs Intervenienten geführt
Worum es in der Klage geht
ANI Media behauptet, dass OpenAI seine Nachrichtenberichte ohne Erlaubnis zum Training von ChatGPT verwendet hat und dass das Modell anschließend Inhalte reproduziert, die ANI gehören. OpenAI hingegen argumentiert, dass das Training unter die Kategorie "Fair Dealing" nach dem indischen Copyright Act von 1957 fällt – also eine zulässige Nutzung darstellt.
Das Gericht erklärte zunächst detailliert, wie Large Language Models funktionieren: Sie prognostizieren Satzstrukturen auf Basis von Wahrscheinlichkeiten. Die Trainingsdaten werden tokenisiert (in Wörter, Phrasen und Satzzeichen zerlegt) und verarbeitet, damit das Modell statistische Muster lernt. Bei Anfragen nutzt die KI diese Muster, um Antworten zu generieren – teilweise auch durch Retrieval-Augmented Generation (RAG), bei der externe Informationen abgerufen werden.
Die Jurisdiktions-Frage: Entscheidend für globale KI-Regulierung
Der Kern des Urteils liegt in der Ablehnung von OpenAIs Argument, dass indische Gerichte nicht zuständig seien. OpenAI hatte argumentiert, dass die Serverstandorte in den USA und die Gerichtsbarkeitsklauseln in den Nutzungsbedingungen (San Francisco) dies ausschlössen. Das Gericht sah das anders:
"In the present age of cloud computing and diminishing national boundaries in data storage, conventional concepts of territoriality cannot be strictly applied" – Delhi High Court, unter Verweis auf den Fall Neetu Singh & Anr v Telegram FZ & Ors (2022)
Die Richter charakterisierten die US-Server als bloße "Terminal Link" in einer unteilbaren Kette: Daten werden aus Indien zugegriffen, verarbeitet und Outputs für indische Nutzer generiert. Die Ablehnung strenger Territorialitätskonzepte war bewusst – andernfalls könnten Unternehmen "durch Verlagerung auf ausländische Server dem indischen Urheberrecht entgehen".
Was das für deutsche Unternehmen bedeutet
Diese Entscheidung hat Signalwirkung über Indien hinaus. Sie zeigt, dass große Märkte nicht akzeptieren werden, dass KI-Unternehmen sich hinter technischen Infrastruktur-Argumenten verstecken können. Für deutsche Firmen, die KI-Systeme entwickeln oder trainieren, bedeutet das: Selbst wenn eure Server in den USA oder der Cloud stehen, seid ihr potenziell vor Gerichten in jedem Land haftbar, in dem eure Modelle Nutzer haben oder Daten verarbeitet werden. Die Frage, ob Training mit urheberrechtlich geschütztem Material "Fair Use" ist, bleibt offen – aber die Gerichtsbarkeit ist jetzt geklärt.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




