Die Pflicht zur Protokollaufbewahrung betrifft laut BornCity vor allem Hochrisikosysteme. Nach Artikel 12 des EU AI Act sind bei den meisten dieser Systeme Protokolle mindestens sechs Monate aufzubewahren.
Hintergrund
BornCity weist darauf hin, dass standardmäßige Protokolle externer Anbieter häufig bereits nach 30 Tagen gelöscht werden. Organisationen müssen deshalb ihre eigenen Prozesse und Speicherfristen anpassen, damit die Aufbewahrungspflicht erfüllt werden kann.
Im selben Beitrag werden weitere Fristen genannt: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten laut BornCity seit dem 2. August 2026. Die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte endet am 2. Dezember 2026. Für Hochrisikosysteme nach Anhang III wurde die Frist laut Bericht auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für Anhang I auf den 2. August 2028.
Einordnung
Wer KI-Systeme einsetzt, die unter die Hochrisiko-Regeln fallen, könnte prüfen, ob die Protokolle des Anbieters für sechs Monate ausreichen. Falls nicht, wäre eine eigene Speicherung nötig. Welche Systeme konkret betroffen sind, lässt sich anhand der Quelle nicht abschließend beurteilen.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




